Wer fordert einen Küchenbrandschutz
- Gesetzgebungen und Normen
- Die Versicher
- Brandschutzbehörden und Feuerwehren
(Versammlungsstätten Verordung)
- In-House- Spezifikationen von Hotel- und Restaurantketten
-Franchisegeber
- Immobilieneigentümer und Betreiber
- Hausverwaltungen
DIN EN 16282-7
26.07.2017 veröffentlicht
Neufassung in Arbeit
Die neue Norm fordert generell, wenn eine selbsttätige Löschanlage erforderlich ist, dass Feuerlöschanlagen über allen Geräten zum Einsatz kommen müssen, die eine Brandlast darstellen, unabhängig von der thermischen Leistung oder der Menge des verwendeten Speiseöls.
Z.B. Fritteuse, Plancha, Kipper, Herd, Salamander, Griddle, Wok Station, Kochfeld, Grill, usw.
Muster VstättVO
Auszug aus §19 der Muster Versammlungsstättenverordnung:
In Versammlungsräumen müssen offene Küchen oder ähnliche Einrichtungen mit einer Grundfläche von mehr als 30m² eine dafür geeignete automatische Feuerlöschanlage haben.
Zum Beispiel eine automatische Küchenlöschanlage von Amerex.
In-House Standards
Viele Hotelgruppen, Restaurantketten und Franchise Kette haben in Ihren In-House Standards die Notwendigkeit einer Küchenlöschanlage festgelegt.
So gibt zum Beispiel eine bekannte Burger Kette vor in jeder Filiale ein Löschsystem zu installieren.
Versicherer/ Brandschutzbehörden
Hier werden oftmals Küchenlöschanlagen gefordert, um somit vorhandene Brandschutzmaßnahmen, wie z.B. den Sprinklerschutz, zu kompensieren.
Nur zugelassene Monteure der entsprechenden Systeme wie Amerex oder Ansul dürfen die jeweiligen Küchenlöschanlagen montieren.
Lassen Sie sich die jeweilige Karte zeigen, die den Monteur berechtigt, die Küchenlöschanlage zu installieren und zu warten.
Oftmals werden Küchenlöschanlagen von nicht sachkundigen und/ oder autorisierten Firmen und deren Mitarbeitern installiert. Dies ist unzulässig und beeinträchtigt den sicheren Betrieb der installierten Küchenlöschanlage.
In den einschlägigen DIN Normen, Richtlinien etc. ist klar definiert, wer eine Anlage zum Schutz von Kochgeräten installieren darf.
Beispiel EN 16282-7
Abschnitt 7
Feuerlöschanlagen müssen zum Funktionserhalt in regelmäßigen Abständen geprüft, instandgehalten und nach Herstellervorgaben
gewartet werden.
Die durchzuführenden Arbeiten für Inspektion und Wartung sowie die entsprechenden Intervalle sind in der
Installations- und Bedienungsanleitung im Detail zu beschreiben.
Die Inspektion und Wartung müssen durch den Hersteller selbst oder einen nachweislich durch den
Hersteller unterwiesenen Sachkundigen erfolgen.
Eine Überprüfung des Anlagenkonzeptes muss bei jeder Inspektion durchgeführt werden.
Alle Anlagenteile müssen mindestens jährlich oder häufiger, wie durch Auflage gefordert, anhand des
Herstellerhandbuchs auf volle Funktionsfähigkeit geprüft und getestet werden. Der Betreiber ist ebenfalls
verantwortlich für die Führung eines Prüfbuchs und dessen Bereithaltung in der Küche.
Der Austausch von Komponenten mit einer zeitlich begrenzten Funktionsdauer muss im Prüfbuch vermerkt
werden.
Unter 5.6.2 und 5.6.3 wird ausdrücklich auf die erforderliche Qualifikation hingewiesen. Hier heißt es u.a.:
Feuerlöschanlagen im Sinne dieser Norm dürfen nur von Fachunternehmen mit erforderlicher Sachkunde und
Erfahrungen sowie geschulten Fachkräften installiert werden.